Neue Corona Regeln


Gültig ab dem 4. März 2022

Beim Sport in Innenräumen (Sporthalle) gilt nun wieder die 3G-Regel. Das heißt, der Zugang ist für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test möglich.

  • Bei Veranstaltungen werden wieder mehr Teilnehmende bzw. Zuschauende zugelassen. Für Veranstaltungen unter freiem Himmel bzw. in Hallen gelten dabei weiterhin unterschiedliche Vorgaben:
    • Im Freien:
      • max. 25.000 Teilnehmende/Zuschauende
      • ab dem 500. Platz max. 75 Prozent Auslastung
      • 3G-Regel bei mehr als 10 Teilnehmenden/Zuschauenden
      • 2G-Plus-Regel bei mehr als 500 Teilnehmenden/Zuschauenden
    • Innenräume:
      • max. 6.000 Teilnehmende/Zuschauende
      • ab dem 500. Platz max. 60 Prozent Auslastung
      • 3G-Regel bei mehr als 10 Teilnehmenden/Zuschauenden
      • 2G-Plus-Regel bei mehr als 500 Teilnehmenden/Zuschauenden
  • In den meisten Innenbereichen ist dann ein 3G-Nachweis ausreichend. Das heißt, der Zugang ist für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test möglich. Konkret betrifft dies folgende Innenräume:
    • Sporthallen, Fitnessstudios, Saunen und Hallenbäder
    • Innenräume von Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks
    • Spielbanken und Spielhallen
    • Schlösser, Museen, Galerien und Gedenkstätten
    • alle körpernahen Dienstleistungen
  • Auch für den Zugang zur Gastronomie sowie zu Hotels und weiteren Übernachtungsbetrieben ist dann ein 3G-Nachweis ausreichend. In der Gastronomie gilt die 3G-Regel auch im Außenbereich.

Wichtig: Die Vorgaben zum Tragen medizinischer Masken bleiben bestehen. Die 3G-Regel betrifft zudem ausschließlich die Innenbereiche. Im Freien keine Test- bzw. Geimpft- oder Genesenen-Nachweise erforderlich.

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