Gültig ab dem 4. März 2022
Beim Sport in Innenräumen (Sporthalle) gilt nun wieder die 3G-Regel. Das heißt, der Zugang ist für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test möglich.
- Bei Veranstaltungen werden wieder mehr Teilnehmende bzw. Zuschauende zugelassen. Für Veranstaltungen unter freiem Himmel bzw. in Hallen gelten dabei weiterhin unterschiedliche Vorgaben:
- Im Freien:
- max. 25.000 Teilnehmende/Zuschauende
- ab dem 500. Platz max. 75 Prozent Auslastung
- 3G-Regel bei mehr als 10 Teilnehmenden/Zuschauenden
- 2G-Plus-Regel bei mehr als 500 Teilnehmenden/Zuschauenden
- Innenräume:
- max. 6.000 Teilnehmende/Zuschauende
- ab dem 500. Platz max. 60 Prozent Auslastung
- 3G-Regel bei mehr als 10 Teilnehmenden/Zuschauenden
- 2G-Plus-Regel bei mehr als 500 Teilnehmenden/Zuschauenden
- Im Freien:
- In den meisten Innenbereichen ist dann ein 3G-Nachweis ausreichend. Das heißt, der Zugang ist für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test möglich. Konkret betrifft dies folgende Innenräume:
- Sporthallen, Fitnessstudios, Saunen und Hallenbäder
- Innenräume von Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks
- Spielbanken und Spielhallen
- Schlösser, Museen, Galerien und Gedenkstätten
- alle körpernahen Dienstleistungen
- Auch für den Zugang zur Gastronomie sowie zu Hotels und weiteren Übernachtungsbetrieben ist dann ein 3G-Nachweis ausreichend. In der Gastronomie gilt die 3G-Regel auch im Außenbereich.
Wichtig: Die Vorgaben zum Tragen medizinischer Masken bleiben bestehen. Die 3G-Regel betrifft zudem ausschließlich die Innenbereiche. Im Freien keine Test- bzw. Geimpft- oder Genesenen-Nachweise erforderlich.
