Neue Corona Regeln


ab dem 25.11.2021 gelten strengere Regeln:

2G in den Innenräumen von Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen (bisher 3G+) sowie bei körpernahen Dienstleistungen (soweit nicht medizinisch notwendig oder Grundversorgung, wie z. B. Frisöre).

Soweit nach dieser Verordnung ein Negativnachweis zu führen ist, gilt dies nicht für Kinder unter 6
Jahren und für Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
Kinder, Jugendliche und Personen die sich nicht impfen lassen können, können den Nachweis geimpft
oder genesen sein ersetzen, durch einen Schnelltest, einen PCR-Test oder das Testheft.

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