Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb


Liebe TSG-Übungsleiter/innen, liebe Mitglieder,

mit Spannung haben wir in den letzten Tagen die Entscheidung bzgl. Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb erwartet und uns bereits im Vorfeld intensiv mit der Thematik beschäftigt. Nun hat die hessische Landesregierung gestern entschieden, dass alle Sportarten ab Samstag (9. Mai) wieder möglich sein werden – im Freien und in Turnhallen, sofern sie mit Mindestabstand und kontaktfrei stattfinden.
Theoretisch wäre somit der Trainingsbetrieb in den Vereinen ab Samstag wieder möglich – mit Ausnahme des Schwimmsports für das Sportabzeichen (die Schwimmbäder bleiben vorerst geschlossen!). Praktisch sind aber die sportspezifischen Vorgaben der Fachverbände zum Schutz Aller zu beachten und umzusetzen.

Viele Verbände haben bereits Konzepte erarbeitet, mit deren Umsetzung wir uns bereits auseinandergesetzt haben. Daher kann auch jeder von Euch nachvollziehen, dass die Organisation der jeweiligen Vorgaben von den Abteilungen nicht in wenigen Tagen vonstattengehen kann. Ein Wiedereinstieg in der kommenden Woche käme einem „Kalt-Start“ gleich.

Uns ist es wichtig, wieder gemeinsam Sport treiben zu können – aber wir müssen die neuen Regeln und Vorschriften beachten. Deshalb bitten wir Euch noch um ein klein wenig Geduld und um entsprechende Kommunikation an die Übungsleiter/innen und eure Sportler/innen.

Wir sind auf der Zielgeraden; aber es wird noch eine Woche dauern, bis wir die Ampel wieder auf Grün stellen können. Wir planen den Wiedereinstieg ab dem Montag den 18.05.20.

Die Kreissporthalle bleibt weiterhin geschlossen. Wann diese wieder genutzt werden darf, ist noch offen.

Konkret heißt es:

  • Es können nicht alle Trainingsgruppe und Einheiten stattfinden. Es wird ein separater Plan veröffentlicht, in dem die Trainingsangebote und Zeiten dargestellt werden. Kontaktsportarten wie Judo bleiben weiterhin verboten.
  • Die maximale Teilnehmerzahl je Trainingsfläche wird begrenzt.
  • Die Umkleiden und Duschen bleiben vorerst geschlossen.
  • Vor und nach dem Training müssen die Teilnehmer sich die Hände waschen.
  • Es müssen Anwesenheitslisten vom Trainer geführt werden.
  • Die allgemeinen und bekannten Hygiene- und Abstandsregeln bleiben bestehen.
  • Es dürfen keine Sportgeräte verwendet werden, außer die Teilnehmer bringen ihre persönlichen Kleingeräte selbst mit.
  • Der Flur darf nicht als Wartebereich genutzt werden. Die gleichzeitige Anwesenheit wird beschränkt. Eltern sollen bitte vor der Außentür mit notwendigem Abstand zueinander warten.
  • Das Betreten unseres Grundstückes ist unseren Mitgliedern vorbehalten, Gästen und Zuschauern ist es nicht gestattet, sich auf unserer Anlage aufzuhalten. Ausgenommen ist ein Elternteil von minderjährigen Vereinsmitgliedern (Kinder und Jugendliche). 

In diesem Sinn, grüßt
David Faulstich

1.Vorsitzender


ACHTUNG – zwingend einzuhalten:

Regeln zum kontaktfreien Sport in der Fritz-Beltz-Halle

  • Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, Husten etc.) bitten wir Euch auf jeden Fall zu Hause zu bleiben und die Halle nicht zu betreten.
  • Fahrgemeinschaften sind vorübergehend auszusetzen.
  • Bitte kommt bereits umgezogen zur Sporthalle. Denn lediglich das Schuhe wechseln und das Aufhängen einer notwendigen Jacke ist gestattet.
  • Die Umkleiden und Duschen können nicht genutzt werden.
  • Beim Betreten des Sportgeländes ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Während dem Sport darf dieser abgenommen werden. 
  • Die Personenanzahl ist eingeschränkt:
    • Max. 13 Personen dürfen sich zeitgleich in der Turnhalle befinden.
    • Max. 2 Personen dürfen sich zeitgleich im Flur und in der Umkleide (als Durchgang zum Händewaschen) befinden.
    • Max. 1 Person darf sich in der Toilette und im Duschraum zum Hände waschen aufhalten.
  • Personenansammlungen in dem Flur, in den Nebenräumen und auch in dem Eingangsbereich der Sporthalle sind zu unterbinden. Wartende können sich vor dem Gebäude unter Beachtung der Abstandsregeln aufhalten. Das Betreten der Sportstätte ist unseren Mitgliedern vorbehalten, Gästen und Zuschauern ist es nicht gestattet, sich auf unserer Anlage aufzuhalten. Ausgenommen ist ein Elternteil von minderjährigen Vereinsmitgliedern (Kinder und Jugendliche).
  • Der Mindestabstand von 1,50 m ist zwingend einzuhalten:
    • Von Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln ist Abstand zu nehmen.
  • Vor und nach dem Training sind die Hände mit Seife für 20 – 30 Sekunden zu waschen.
  • Mit den Händen bitte nicht das Gesicht berühren – insbesondere die Schleimhäute (Mund, Augen und Nase).
  • Öffentlich zugängliche Gegenstände (z.B. Türklinken, Lichtschalter etc.) sollen möglichst nicht mit der vollen Hand/ Fingern berührt werden – ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Husten und Niesen bitte in die Armbeuge. Hierbei ist der größtmögliche Abstand zu Anderen einzuhalten (z.B. wegdrehen).
  • Die Nutzung von Sportgeräten der TSG ist untersagt. Nur von Euch selbst mitgebrachte und gekennzeichnete Sportkleingeräte dürfen genutzt werden. Das Tauschen untereinander ist untersagt. Zu Hause sind die jeweils eigenen Sportgeräte nach der Nutzung zu reinigen.
  • Solltet Ihr Euch an COVID-19 infizieren, informiert unverzüglich den zuständigen Übungsleiter.

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