So geht es weiter, mit dem Sport und Corona


Wie geht es mit dem Sport nach den Sommerferien weiter? (Corona-Update 26.08.2021)

Kurz und knapp zusammengefasst:

  • Alle unsere Sportangebote starten nach den Sommerferien am 30.08. wieder.
  • Es gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) für alle Teilnehmer und Gäste für das Betreten der Trainingsstätte. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren.
  • Die Umkleiden können genutzt werden.
  • Hinsichtlich der Teilnehmerzahlen können die Übungsleiter Beschränkungen vornehmen.

Die detaillierte Ausführung:

Der Hochtaunuskreis hat die 7-Tages-Inzidenz von 35 überschritten und die 3G-Regel – geimpft, genesen, getestet findet Anwendung. Der Einlass in die Innenräume von Sportstätten ist dann nur noch mit Negativnachweis nach § 3 CoSchuV gestattet. Die Übungsleiter werden im Vorfeld den Status ihrer Teilnehmer abfragen oder spätesten beim Einlass den Nachweis kontrollieren. Für den entsprechenden Nachweis ist jeder eigenverantwortlich und muss ihn dokumentieren können.

Auch Eltern müssen beim Betreten der Sportstätte, insbesondere in den Umkleideräumen, geimpft, genesen oder getestet nachweisen.

Sonderfall schulische Tests: Es genügt die regelmäßige Aktualisierung des Testheftes im Rahmen der Teilnahme am verbindlichen schulischen Schutzkonzept. Die Schulen werden entsprechende Nachweishefte ausgeben. Die Hefte sind beim Training vorzuzeigen.

Die Negativnachweispflicht (3G-Regel) gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren. Für 6-jährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind, wird ebenfalls von einer Testerfordernis abgesehen.

 

Wie hoch die Inzidenz in den einzelnen Regionen ist und welche Stufe des Eskaltionskonzeptes gilt, erfährt man auf der Seite des Hessischen Sozialministeriums.

Die Hessische Landesregierung behält sich vor, bei einem weiter steigenden Infektionsgeschehen unter Berücksichtigung und Bewertung der landesweiten Hospitalisierungsrate erneut landesweit umfassende weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Wie werden entsprechend Informieren.

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