Judo Etikette


Dojo ist ein japanisches Wort und bedeutet übersetzt „Ort zum Üben des Weges“ (Do=Weg, Jo=Übungsort)

Wie im Leben gibt es auch hier ein paar Regeln, die zu beachten sind:

  1. Der Judoka hat mindestes 10 Minuten vor Trainingsbeginn zu erscheinen und darf das Dojo nicht vor dem offiziellen Trainingsschluss, außer nach vorheriger Absprache mit dem Trainier, verlassen.
    Es kommt vor dass, das Frühtraining etwas früher – wegen nachfolgenden Veranstaltungen – beendet werden muss. Kinder die nicht alleine nach Hause gehen dürfen, sollten von ihren Eltern angewiesen werden, bis zu deren erscheinen in der Halle zu warten.)
  2. Es ist empfehlenswert, ca. 2 Stunden vor dem Training nichts mehr zu essen. Das Essen während des Trainings ist verboten. Getränke dürfen nur in Pausen zu sich genommen werden. Das Mitbringen von Glasflaschen und offenen Behältern in das Dojo ist unerwünscht.
  3. Schmuck, Uhren usw. sind vor dem Training abzulegen oder besser erst gar nicht mitzubringen. Der Verein haftet nicht bei Verlust! Betritt der Judoka während eines Turniers die Kampffläche mit Schmuck, wird er sofort mit „Hansekumake“ (Disqualifikation) bestraft.
  4. Zum Training muss der Judoka einen sauberen und ordentlichen Judogi tragen. Nägel sind kurz zu halten (Verletzungsgefahr bei langen Nägeln) und langes Haar gut und fest zu sichern (keine Metall- oder Kunststoffklammern o.ä.).
  5. Die Matte darf nur barfuss betreten werden. Beim Auf- und Abbau der Matten muss sich jeder beteiligen! Der Aufbau erfolgt nach dem Umkleiden. Das Versäumen dieser Arbeit verstößt gegen die Kameradschaft. Unklarheiten und Fragen an Trainer und Betreuer sind bitte in den Pausen zu besprechen.
  6. Der Judoka hat sich zu verbeugen:
    – beim An- und Abgrüßen vor und nach dem Training
    – beim Randori und bei Aufforderungen des Partners
  7. Der Judoka hat jederzeit und mit jedem zu üben, der ihn dazu auffordert oder vom Trainer zugeteilt wird. Höflichkeit und gegenseitige Hilfe sind selbstverständlich.
  8. Der Judoka hat den Anweisungen des Trainers aufmerksam zu folgen. Das Training soll leise und konzentriert vor sich gehen. Geschwätz und Unruhe stören die anderen, die etwas lernen wollen.
  9. Es ist strengstens verboten, Judotechniken außerhalb des Dojo anzuwenden. Die Ausführung erlernter Judotechniken gegen Nicht-Judokas ist nur im Falle äußerster Notwehr erlaubt (Gefahr für Leib und Leben für sich und andere).
  10. Bei schweren Verstößen, wiederholten Störungen, unkameradschaftlichem Verhalten und Disziplinlosigkeit kann es zum zeitweiligen Trainingsausschluss kommen, bei dem der Judoka Gelegenheit hat über sich und seinen Sport nachzudenken.

Erfolg darf niemals zu Überheblichkeit und Arroganz führen!